Das neue Patientenrechte-Gesetz

12.08.2012

Das im Mai diesen Jahres beschlossene Patientenrechtegesetz wird zum 01.01.2013 in Kraft treten. Es betrifft nicht nur Ärzte und Heilpraktiker, sondern auch andere Heilberufe wie Hebammen, Psychotherapeuten oder Physiotherapeuten.

Im Kern soll das Gesetz laut Gesundheitsministerium die Rechte von Patienten stärken, aber auch eine Fehlervermeidungskultur fördern. Details dazu finden sich in der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, bzw. in der Endfassung des Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Eine sehr konträre Stellungnahme zum neuen Gesetz findet sich bei "Deutscher Psoriasis Bund e.V.". Die Kernaussage dort: "Das Gesetz erfüllt seine eigenen Ansprüche nicht."

Heilpraktiker sind durch die Neuregelungen ab 01.01.2013 auch gesetzlich an Aufklärungspflichten und Dokumentationspflichten gebunden, müssen Patienten auf Anfrage Akteneinsicht gewähren und sind von der teilweisen Beweislastumkehr betroffen.

Ich begrüße die gesetzliche Neuregelung (auch wenn Sie konkreter hätte sein können) und bin der Meinung, dass jede Stärkung von Patientenrechten ein richtiger Schritt ist. Auch die Förderung einer Fehlervermeidungskultur & Risiko-Minimierung kann nur im Interesse von Patient & Behandelndem sein.

Uns wurde bereits bei der Heilpraktikerausbildung bei Kreawi in Karlsruhe gepredigt umfassende Patientenaufklärung zu betreiben und alle Behandlungen/Gespräche vollständig zu dokumentieren. Bei der Heilpraktikerprüfung selbst wurde vom Gesundheitsamt in Freiburg im Breisgau ebenfalls ganz selbstverständlich größter Wert auf diese, damals noch nicht so explizit gesetzlich vorgegebenen, Punkte gelegt.

Von daher wird sich in meinem Praxis-Alltag nichts ändern - diese nun in einem Gesetz zusammen geführten Patientenrechte erfülle ich seit Beginn meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin bereits umfassend.